Ein Ermittlungs- oder Strafverfahren ist für die Betroffenen eine erhebliche Belastung. Schweigen ist zunächst Ihr gutes Recht – und oft der beste erste Schritt. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Verteidiger, bevor Sie Angaben machen.
Ich verteidige und berate Sie unter anderem bei:
- Akteneinsicht
- Verteidigungsstrategie
- Ermittlungs- und Strafverfahren
- Vorladung und Beschuldigtenvernehmung
- Verkehrsstrafrecht
- Vertretung als Nebenkläger / Geschädigter
Ich stehe konsequent an Ihrer Seite, wahre Ihre Rechte und vertrete Sie diskret und engagiert in jeder Phase des Verfahrens.
„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“
Häufige Fragen zum Strafrecht
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und das sollten Sie zunächst auch nutzen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor ein Verteidiger Akteneinsicht hatte und die Lage einschätzen konnte.
Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen und sind nicht zur Aussage verpflichtet. Nehmen Sie den Termin nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung wahr.
Ja. Als Geschädigter oder Nebenkläger können Sie Ihre Rechte im Verfahren aktiv wahrnehmen und Ansprüche geltend machen. Ich vertrete Sie in beiden Rollen.
Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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