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Erbrecht

Wer erbt, fühlt sich oft überfordert. Ich erläutere Ihnen die gesetzliche Erbfolge und die rechtlichen Auswirkungen von Testamenten sowie Ehe- und Erbverträgen – verständlich und mit Blick auf Ihre konkrete Situation.

Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei:

  • gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge
  • Testament und Erbvertrag
  • Pflichtteils- und Auskunftsansprüchen
  • Erbauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung

Ich vertrete Sie außergerichtlich sowie gerichtlich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und helfe Ihnen, Streit innerhalb der Familie möglichst zu vermeiden.

„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“

Häufige Fragen zum Erbrecht

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht nahen Angehörigen zu, auch wenn sie enterbt wurden. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Nachlasswert ab.

Nein. Sie können ein Erbe ausschlagen, etwa wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Frist beträgt im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung; in bestimmten Fällen mit Auslandsbezug sind es sechs Monate. Die Frist ist kurz – informieren Sie sich frühzeitig über die Folgen.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, unterschrieben und idealerweise mit Ort und Datum versehen sein. Formfehler können zur Unwirksamkeit führen. Eine Prüfung schafft Sicherheit.

Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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