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Bußgeld

Ein Bußgeldbescheid sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Oft lohnt sich die anwaltliche Prüfung – nicht selten sind Messungen fehlerhaft oder Fristen nicht eingehalten. Ich prüfe Ihren Bescheid und vertrete Sie im Bußgeldverfahren.

Ich helfe Ihnen unter anderem bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstands- und Rotlichtverstößen
  • Punkten in Flensburg
  • drohendem Fahrverbot
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gerade wenn ein Fahrverbot oder berufliche Konsequenzen drohen, kann sich der Einspruch lohnen. Ich berate Sie zu den Erfolgsaussichten – transparent und ehrlich.

„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“

Häufige Fragen zum Bußgeld

Oft ja – insbesondere wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen. Messfehler, Formfehler oder eine fehlerhafte Zustellung kommen häufiger vor als gedacht. Die Erfolgsaussichten lassen sich nach Akteneinsicht beurteilen.

Nur zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Handeln Sie deshalb schnell.

In bestimmten Fällen lässt sich ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln oder ganz vermeiden, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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