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Mietrecht

Als Fachanwalt für Mietrecht in Bad Mergentheim berate und vertrete ich Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Fragen – außergerichtlich und vor Gericht. Mietverhältnisse sind oft mit Konflikten und erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Mit fundierter Spezialisierung sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Ich unterstütze Sie als Fachanwalt unter anderem bei:

  • Kündigungen im Mietrecht (Durchsetzung oder Abwehr)
  • Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Mieterhöhungen oder Mietminderungen
  • Kautionen und Mietsicherheiten
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Schadenersatzansprüchen

Ich biete sowohl Vermietern als auch Mietern eine individuelle außergerichtliche Beratung und Betreuung sowie eine erfahrungsbasierte Prozessvertretung. Gerade als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kenne ich beide Seiten und finde tragfähige Lösungen.

„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“

Häufige Fragen zum Mietrecht

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Sie nur prüfen und zustimmen, wenn sie formell korrekt begründet ist und die gesetzlichen Grenzen (Kappungsgrenze, Sperrfrist) eingehalten sind. Ob die Erhöhung berechtigt ist, lässt sich oft erst nach Prüfung des Schreibens beurteilen.

Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Einwendungen können Sie in der Regel bis zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben. Eine genaue Prüfung der einzelnen Positionen lohnt sich häufig.

Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, etwa bei Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen. Form, Frist und Begründung müssen stimmen. Lassen Sie die Kündigung prüfen, bevor Sie ausziehen oder einer Räumung zustimmen.

Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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