Im Familienrecht werden häufig Entscheidungen getroffen, die weitreichende persönliche Folgen nach sich ziehen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein Eingehen auf Ihre individuelle Situation sehe ich dabei als unerlässlich an, da es kaum ein anderes Rechtsgebiet gibt, das einen höheren persönlichen Bezug aufweist.
Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei:
- Trennung und Scheidung
- Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Ehe- und Trennungsvereinbarungen
Ich lege Wert darauf, Sie schnell und offen zu informieren, über Chancen und Risiken rechtlicher Schritte aufzuklären und Ihnen volle Kostentransparenz zu bieten.
„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“
Häufige Fragen zum Familienrecht
In der Regel muss das Trennungsjahr abgelaufen sein. Bei einvernehmlichen Scheidungen geht es danach oft zügig; streitige Verfahren mit Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögen dauern länger. Eine erste Einschätzung gebe ich Ihnen im Gespräch.
In den meisten Fällen bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Entscheidend ist stets das Kindeswohl. Über Aufenthalt und Umgang lässt sich häufig eine einvernehmliche Regelung finden.
Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Bedarf und – beim Kindesunterhalt – nach der Düsseldorfer Tabelle. Die konkrete Berechnung hängt von vielen Faktoren ab und sollte individuell geprüft werden.
Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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